J o u r n a l i s m u s |
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| Und wieder schlägt ein Wurm zu | |
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Wer haftet? Wie kann sich der Internetbenutzer vor Würmern und Viren im Web schützen. Was gibt es an rechtlichen Maßnahmen? Donnerstag, 20. September 2001: Nach seinem zerstörerischen Feldzug durch die Vereinigten Staaten erreicht Nimda Europa. Die prominentesten seiner Opfer sind: Die Deutsche Bank, Siemens und einige Internet-Service-Provider. Nimda, eine Kombination aus Wurm und Virus, startet seine vernichtende Mission beim Öffnen des E-Mailanhangs. Nichts Neues für den Virologen. Doch Nimda nützt seine Doppelfunktion und verbreitet sich auch als Virus im Internet. Der ahnungslose Internetbesucher kann schon beim Anklicken einer mit der Befehlssprache Java oder VBS arbeitenden Website seinen Rechner infizieren. Die Folgen sind veränderte Daten, welche die Programme unbrauchbar machen. Hauptangriffsziel ist der weitverbreitete Explorer von Microsoft. Wer den Browser von Konkurrent Netscape benützt bleibt meist unbelästigt. Sicherheit vor Nimda und Konsorten bieten aktuelle Virenschutzprogramme. Ist besondere Eile geboten, bieten Softwareportale wie ZDNET.de direkt auf den Aggressor ausgerichtete Einzelschutzprogramme. Diese sind meist kostenlos. Microsoft als Hauptbetroffener bietet auf seinen Serviceseiten spezielle Sicherheitsupdates für den Explorer No.5 an. Der Nachfolgebrowser No. 6 ist weitgehend sicher. Was aber, wenn Nimda seinen Vernichtungsauftrag ausgeführt hat? Im schlimmsten Fall wird der komplette Rechner lahmgelegt. Wertvolle Daten gehen verloren. Den Firmen entstehen Millionenverluste. Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Er ist weiterhin verpflichtet, für eine Wiedergutmachung des Schadens zu sorgen. Sollte der Schöpfer Nimdas sein Produkt bewusst und in dem Wissen verbreitet haben, andere zu schädigen, muss er zahlen. Gut und schön. Doch zuerst einmal muss der Straftäter festgenommen worden sein. Wie und wo soll gesucht werden. Die Weite und Anonymität des Internets sind schon fast sprichwörtlich. Dem Computerbesitzer jedoch, der ohne sein Wissen Nimda weiterverbreitet, droht keine Strafe. Gott sei Dank. Herbert Rue
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